LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.02.2012
6 Sa 588/11
Normen:
BGB § 273; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 04.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 387/11

Unbegründete Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gegenüber Provisionsforderung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.02.2012 - Aktenzeichen 6 Sa 588/11

DRsp Nr. 2012/5982

Unbegründete Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gegenüber Provisionsforderung

Für die aufschiebende Einrede eines Zurückbehaltungsrechts bedarf es eines vollwirksamen und fälligen Gegenanspruches.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach vom 04.08.2011 - 11 Ca 387/11 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 273; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob dem in Anspruch genommenen Arbeitgeber ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber einem unstreitigen Provisionsanspruch zusteht.