Im Ausgangsverfahren klagt der Kläger gegen eine außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses, welche mit Diebstählen und Unterschlagungen begründet wird. Wegen des der Kündigung zu Grunde liegenden Sachverhaltes ist auch Ermittlungsverfahren gegen den Kläger anhängig.
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