Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 24. März 2010 - 17 Ca 4884/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger ist seit dem 7. November 1994 bei der Beklagten in deren Filiale in der Mainzer Landstraße in Frankfurt am Main als Verkäufer beschäftigt. Die Beklagte beschäftigt regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.
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