LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.08.2012
10 Sa 1198/12
Normen:
BGB § 314 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 15.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 34 Ca 3619/12

Unbegründete außerordentliche Kündigung wegen Abwerbung anderer Beschäftigter bei fehlender Abmahnung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.08.2012 - Aktenzeichen 10 Sa 1198/12

DRsp Nr. 2013/7688

Unbegründete außerordentliche Kündigung wegen Abwerbung anderer Beschäftigter bei fehlender Abmahnung

Das Abwerben von Mitarbeitern für eine eigene Firma muss grundsätzlich auch einen Tag vor Ende des Arbeitsverhältnisses noch abgemahnt werden.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15. Mai 2012 - 34 Ca 3619/12 - wird zurückgewiesen.

II. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

II. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 238,10 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 314 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand: