I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15. Mai 2012 -
II. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
II. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 238,10 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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