Die Parteien streiten darüber, ob sich ihr Kündigungsrechtsstreit mit dem Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs vom 31. Mai 2005 zum Aktenzeichen 1 Sa 1433/04 erledigt hat oder das Verfahren nach Anfechtung dieses Vergleichs durch den Kläger fortzusetzen ist.
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