LAG München - Urteil vom 13.07.2007
11 Sa 1350/06
Normen:
BGB § 123 § 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AuA 2007, 750
Vorinstanzen:
ArbG Passau, vom 02.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 72/06

Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung bei berechtigter Kündigungsdrohung - Falschangaben eines Außendienstmitarbeiters zum Arbeitsablauf als wichtiger Kündigungsgrund

LAG München, Urteil vom 13.07.2007 - Aktenzeichen 11 Sa 1350/06

DRsp Nr. 2007/17781

Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung bei berechtigter Kündigungsdrohung - Falschangaben eines Außendienstmitarbeiters zum Arbeitsablauf als wichtiger Kündigungsgrund

»1. Unterzeichnet ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag, nachdem der Arbeitgeber für den Fall der Nichtunterzeichnung mit einer fristlosen Kündigung gedroht hat, so kann der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag wegen widerrechtlicher Drohung anfechten (§ 123 BGB), sofern ein verständiger Arbeitgeber im gegebenen Fall eine solche Kündigung bei verständiger Würdigung nicht ernsthaft in Betracht ziehen durfte (st. Rspr. des BAG)2. Macht eine Außendienstmitarbeiter in den von ihm abzugebenden Tagesberichten wissentlich falsche Angaben über den tatsächlichen Ablauf seiner arbeitsvertraglichen Aufgabenerfüllung im Berichtszeitraum, so kann der Arbeitgeber wegen des nachhaltig beschädigten Vertrauens eine außerordentliche Kündigung ernsthaft in Betracht ziehen mit der Folge, dass eine Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung ausgeschlossen ist.«

Normenkette:

BGB § 123 § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag rechtswirksam beendet worden ist.

Der Auseinandersetzung liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: