LAG Köln - Urteil vom 05.03.2007
14 Sa 1257/06
Normen:
BGB § 123 Abs. 1 ; StGB § 263 ;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 29.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 959/06

Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages bei berechtigter Drohung mit außerordentlichen Kündigung und Einleitung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen - Betrugsverdacht bei Abrechnung privater Handwerkerleistungen zu Lasten des Arbeitgebers

LAG Köln, Urteil vom 05.03.2007 - Aktenzeichen 14 Sa 1257/06

DRsp Nr. 2007/11713

Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages bei berechtigter Drohung mit außerordentlichen Kündigung und Einleitung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen - Betrugsverdacht bei Abrechnung privater Handwerkerleistungen zu Lasten des Arbeitgebers

»1. Ergibt sich für einen Arbeitgeber der dringende Verdacht, dass der bei ihm angestellte Leiter des Baumanagements Baufirmen mit Bauleistungen für seine Privatimmobilien beauftragt hat und diese zu Lasten seines Arbeitgebers abgerechnet wurden, darf der Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung und die Einschaltung der Staatsanwaltschaft in Erwägung ziehen.2. Unterschreibt der Arbeitnehmer bei dieser Ausgangslage einen Aufhebungsvertrag, kann er diesen nicht wegen rechtswidriger Drohung anfechten.«

Normenkette:

BGB § 123 Abs. 1 ; StGB § 263 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit eines vom Kläger angefochtenen Aufhebungsvertrages vom 13.02.2006.

Der Kläger ist am 25.02.1951 geboren. Bei der Beklagten arbeitete er seit dem 25.01.1985. Er war in den letzten Jahren seiner Tätigkeit mit dem Aufgabenbereich "Baumanagement" bei der Beklagten betraut und erzielte eine Vergütung von etwa 8.700,00 EUR brutto pro Monat.