LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 29.01.2010
3 Sa 82/09 E
Normen:
BAT-O; BGB § 133; BGB § 157; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006;
Vorinstanzen:
ArbG Halle, vom 07.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 347/08

Unbedingte zeitdynamische Verweisung auf einen Tarifvertrag

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.01.2010 - Aktenzeichen 3 Sa 82/09 E

DRsp Nr. 2010/21050

Unbedingte zeitdynamische Verweisung auf einen Tarifvertrag

Bestimmt eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, dass auf ein Arbeitsverhältnis die Bestimmungen des maßgebenden Tarifvertrags BAT-O bzw. diesen ergänzende, ändernde oder ersetzende Tarifverträge in den für die Tarifgemeinschaft der Länder jeweils geltenden Fassungen anzuwenden sollen, ist sie als unbedingte zeitdynamische Bezugnahme auf den BAT-O und auch auf die diesen ergänzende, ändernde oder ersetzende Tarifverträge auszulegen.

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 7. November 2008 - 9 Ca 347/08 E - mit der Maßgabe abgeändert, dass festgestellt wird, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ab 1. Januar 2009 Entgelt nach der Entgeltgruppe E 9 b TV-L nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) ab jeweiligem Fälligkeitszeitpunkt zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung z u r ü c k g e w i e s e n .

2. Die Kosten des Rechtsstreits I. und II. Instanz trägt die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BAT-O; BGB § 133; BGB § 157; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006;

Tatbestand: