1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 7. November 2008 -
Im Übrigen wird die Berufung z u r ü c k g e w i e s e n .
2. Die Kosten des Rechtsstreits I. und II. Instanz trägt die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
3. Die Revision wird zugelassen.
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