1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 25.11.2008 - Az.: 20a Ca 5879/08 - abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, einer Verringerung der Wochenarbeitszeit der Klägerin von bislang 75% auf künftig 50% Stunden bei einer gleichmäßigen Verteilung der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit auf Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, zunächst befristet für ein Jahr, zuzustimmen.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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