Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 31. Juli 2008 -
Die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 9. April 2008 -
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
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