BGB § 242; BGB § 622 Abs. 2; KSchG § 4 S. 1; Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16);
Fundstellen:
BAGE 135, 278
BB 2012, 127
DB 2011, 655
NZA 2011, 343
ZIP 2011, 444
Vorinstanzen:
LAG Rheinland-Pfalz, vom 31.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Sa 295/08
ArbG Kaiserslautern, vom 09.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 801/07
Unanwendbarkeit des § 622 Abs. 2 BGB infolge Anwendungsvorrangs des Unionsrechts bei Kündigungen nach dem 02.12.2006
BAG, Urteil vom 09.09.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 714/08
DRsp Nr. 2011/2856
Unanwendbarkeit des § 622 Abs. 2BGB infolge Anwendungsvorrangs des Unionsrechts bei Kündigungen nach dem 02.12.2006
»§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB ist mit Unionsrecht unvereinbar und für Kündigungen, die nach dem 2. Dezember 2006 erklärt wurden, wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht mehr anzuwenden.«Orientierungssätze:1. Der Arbeitnehmer kann die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist in den Grenzen der Verwirkung (§ 242BGB) auch außerhalb der Dreiwochenfrist des § 4 Satz 1 KSchG geltend machen, sofern sich - ggf. im Wege der Auslegung - aus dem Kündigungsschreiben ergibt, dass der Arbeitgeber die objektiv einzuhaltende Kündigungsfrist wahren wollte. Der Arbeitnehmer greift insoweit die Wirksamkeit der Kündigung nicht an. Sein Klageziel ist nicht iSv. § 4 Satz 1 KSchG auf die Feststellung gerichtet, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst ist.2. § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB ist mit Unionsrecht unvereinbar. Wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts ist die Vorschrift für nach dem 2. Dezember 2006 erklärte Kündigungen nicht anzuwenden. In die Berechnung der Beschäftigungsdauer iSv. § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB sind damit auch Zeiten einzubeziehen, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.