1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 15.6.2010 -
In Höhe von € 50.000,67 ist der Rechtsstreit erledigt. Die Beklagte wird verurteilt, für den erledigten Teil € 2.843,22 Zinsen an den Kläger zu zahlen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, wann Boni für die Jahre 2006 bis 2008 fällig sind bzw. waren.
Der Kläger ist nach einer vorhergehenden Tätigkeit für die Beklagte im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses sowie einer selbständigen Tätigkeit seit 1.7.2003 als Portfoliomanager bei der Beklagten beschäftigt. Nach dem Arbeitsvertrag vom Juni 2003 (Bl. 10 ff d.A.) erhält er ein Jahresgehalt von € 90.000,-- brutto. Zum Bonus enthält der Arbeitsvertrag in § 7 folgende Regelungen:
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