1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg vom 29.07.2015, Az.
2. Von den Kosten der Berufung haben der Kläger 37% und die Beklagte 63% zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufung noch um die Zahlung eines "Treuebonus".
Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 01.07.2005 tätig.
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