I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.06.2010 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 2.729,40 € brutto nebst Zinsen in Höhe von jeweils von jeweils 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 01.10.2009 auf einen Betrag in Höhe von 694,78 €, ab dem 01.11.2009 auf einen Betrag in Höhe von1.249,60 €, ab dem 01.12.2009 auf einen Betrag in Höhe von 1.989,50 € sowie ab dem 01.01.2010 auf einen Betrag in Höhe von 2.729,40 € zu zahlen.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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