ArbG Trier, vom 22.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1556/08
Unangemessene Benachteiligung durch befristete Arbeitszeiterhöhung in der Lebensmittelproduktion
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.12.2009 - Aktenzeichen 2 Sa 420/09
DRsp Nr. 2010/6786
Unangemessene Benachteiligung durch befristete Arbeitszeiterhöhung in der Lebensmittelproduktion
1. Bei der nach § 307 Abs. 1BGB vorzunehmenden Inhaltskontrolle der Befristung einzelner Vertragsbedingungen können Umstände von Bedeutung sein, welche die Befristung eines Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 1TzBfG rechtfertigen; im Falle der Verwirklichung eines Tatbestandes dieser Norm überwiegt nach den gesetzlichen Bewertungsmaßstäben daher das Interesse der Arbeitgeberin an der nur befristeten Erhöhung der Arbeitszeit gegenüber dem Interesse der Arbeitnehmerin an der unbefristeten Vereinbarung des Arbeitszeitumfanges.
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