I.
Die Beteiligten stritten über den Inhalt eines Arbeitszeugnisses. Mit Urteil vom 21.11.2002 wies das Arbeitsgericht die Klage ab. Es setzte unter Ziffer 3 des Urteils den Streitwert auf EURO 500,00 fest und ließ unter Ziffer 4 die Berufung nicht zu. Das Urteil wurde den Beteiligten am 22.01.2003 zugestellt.
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