Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.09.2011 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Berechnung der Klägerin zur gewährenden Betriebsrente und um die Gewährung einer hieraus sich ableitenden Kapitalabfindung.
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