LAG Köln - Urteil vom 30.08.2013
10 Sa 1224/11
Normen:
BetrAVG § 1 ; BetrAVG § 16;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 07.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2132/11

Umstellung von laufender Renten- auf KapitalleistungEingriff in noch nicht erdiente dienstzeitabhängige ZuwächseBetriebliche AltersversorgungBetriebsrente und Kapitalabfindung

LAG Köln, Urteil vom 30.08.2013 - Aktenzeichen 10 Sa 1224/11

DRsp Nr. 2014/3148

Umstellung von laufender Renten- auf Kapitalleistung Eingriff in noch nicht erdiente dienstzeitabhängige Zuwächse Betriebliche Altersversorgung Betriebsrente und Kapitalabfindung

Zur Erforderlichkeit eines Eingriffs in noch nicht erdiente dienstzeitabhängige Zuwächse aufgrund sachlich-proportionale Gründe im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung und zur Umstellung von laufender Renten- auf Kapitalleistung.

Die Ersetzung einerRentenanwartschaft durch eine Anwartschaft auf eine Kapitalleistung in einer -eine andere Betriebsvereinbarung ablösenden - Betriebsvereinbarung bedarf nachden Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit einereigenständigen Rechtfertigung.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.09.2011 - 2 Ca 2132/11- wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 1 ; BetrAVG § 16;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Berechnung der Klägerin zur gewährenden Betriebsrente und um die Gewährung einer hieraus sich ableitenden Kapitalabfindung.

1. 2. 3. 4. 1. 2. 3. 4. 5.