LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 30.10.2012
13 Sa 590/12
Normen:
BUrlG § 3; TVÖD § 26;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 28.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 5832/11

Umrechnung des Jahresurlaubs bei unterjährigem Wechsel eines Vollzeitbeschäftigten in Teilzeitbeschäftigung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.10.2012 - Aktenzeichen 13 Sa 590/12

DRsp Nr. 2013/4265

Umrechnung des Jahresurlaubs bei unterjährigem Wechsel eines Vollzeitbeschäftigten in Teilzeitbeschäftigung

Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH vom 22. April 2010 - C 486/09 - "Tirolentscheidung" ist der Jahresurlaub eines Vollzeitbeschäftigten, der unterjährig in ein Teilzeitarbeitsverhältnis mit weniger Arbeitstagen/Woche wechselt, pro rata im Verhältnis der Zahl der Wochenarbeitstage zu der Zahl der Wochenarbeitstage eines Vollzeitbeschäftigten umzurechnen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. Februar 2012 - 8 Ca 5832/11 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 3; TVÖD § 26;

Tatbestand:

Der Kläger verlangt von der Beklagten die Gewährung dreier restlicher Urlaubstage für das Jahr 2010 nebst entsprechendem Urlaubsentgelt vor dem Hintergrund seines Wechsels aus einer Vollzeittätigkeit in eine Teilzeittätigkeit am 15. Juli 2010.