I.
Die Beteiligten streiten zuletzt noch über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung von 7 Arbeitnehmern.
Die Antragstellerin ist ein Unternehmen im Konzern der Deutschen Bahn AG. Sie betreibt Personenfernverkehr mit Zügen. Im beschäftigt sie ca. 2.400 Arbeitnehmer. Ein Betriebsrat ist errichtet.
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