LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 10.11.2015
6 SaGa 14/15
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; HGB § 74; HGB § 74a Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Magdeburg, vom 19.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ga 29/15

Umfang und Verbindlichkeit des arbeitsvertraglichen Wettbewerbsverbots eines AußendienstmitarbeitersEilantrag der Arbeitgeberin auf Einhaltung des Wettbewerbsverbotes

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.11.2015 - Aktenzeichen 6 SaGa 14/15

DRsp Nr. 2016/5270

Umfang und Verbindlichkeit des arbeitsvertraglichen Wettbewerbsverbots eines Außendienstmitarbeiters Eilantrag der Arbeitgeberin auf Einhaltung des Wettbewerbsverbotes

1. Hat ein Außendienstmitarbeiter aufgrund seiner Berufserfahrung und seiner langjährigen Tätigkeit für die Arbeitgeberin ein ausreichendes "Insiderwissen", um Rückschlüsse auf die Preiskalkulation der Arbeitgeberin ziehen zu können, ist das bei Vertragsverhandlungen im Rahmen der dort zu treffenden Preisgestaltung von erheblicher Bedeutung; solche Kenntnisse unterliegen der Geheimhaltung, insbesondere wenn die Parteien dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart haben und diese Vereinbarung auch einem berechtigten Interesse der Arbeitgeberin entspricht, da die Preiskalkulation einschließlich der zu gewährenden Rabatte zum Kernbereich ihres Unternehmens zählt.