Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Juli 2008 -
Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Versetzung sowie die Verpflichtung der Beklagten, die Klägerin am bisherigen Arbeitsplatz zu beschäftigen.
Die Beklagte gibt ua. die Tageszeitung "DIE WELT" heraus. Die Klägerin ist bei ihr seit dem 1. November 1994 als Redakteurin beschäftigt. Im "Redakteurvertrag" vom 31. Oktober 1994 heißt es wie folgt:
"§ 1 Arbeitsgebiet
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