Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 26.09.2014 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien haben über die Lage der Arbeitszeit des Klägers gestritten; sie streiten in der Berufungsinstanz noch darüber, ob sich der Rechtsstreit durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung erledigt hat.
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