Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 7. Juli 2016 -
Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger 31 % und die Beklagte 69 % zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiterhin um einen Vergütungsanspruch aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.
Der Kläger war bei der Beklagten, die ein Bauunternehmen betreibt, von März 2012 bis zum 31. Oktober 2015, zuletzt zu einem Stundenlohn von 13,00 EUR brutto als gewerblicher Arbeitnehmer beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der () Anwendung.
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