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Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Arbeitgeberin, den Betriebsrat über die Einsatzart, Einsatzdauer und die Namen der Mitarbeiter von Service-Partnern zu unterrichten.
Die Arbeitgeberin ist ein weltweit tätiges Logistikunternehmen. Sie führt unter anderem die Abholung und Auslieferung von Post- und Expresssendungen durch.
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