Die Rechtsbeschwerde der Schwerbehindertenvertretung gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. April 2009 - 8 TaBV 113/08 - wird zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über Unterrichtungs- und Anhörungsrechte der Schwerbehindertenvertretung bei der Besetzung von Stellen mit Personalführungsfunktion.
Die Arbeitgeberin ist ein Landschaftsverband in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie erklärte das Dezernat 9 - Kultur und Umwelt - ab dem Jahr 2004 auf der Grundlage von §
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