LAG Köln - Beschluss vom 19.04.2017
11 TaBV 57/16
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 6; BetrVG § 40 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 13.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 36/16

Umfang des Rechts von Angehörigen des Betriebsrats auf Teilnahme an Schulungsmaßnahmen

LAG Köln, Beschluss vom 19.04.2017 - Aktenzeichen 11 TaBV 57/16

DRsp Nr. 2018/3669

Umfang des Rechts von Angehörigen des Betriebsrats auf Teilnahme an Schulungsmaßnahmen

Ist ein Mitglied des Betriebsrats durch Teilnahme an entsprechenden Seminaren bereits einschlägig vorgebildet, so besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einem Vertiefungsseminar hinsichtlich der verfahrensmäßigen Sicherung der Ausübung der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats, sofern nicht dargetan ist, dass der Wissensstand des entsprechenden Betriebsratsmitglieds dies erfordert.

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 3. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 13.07.2016- 2 BV 36/16 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 37 Abs. 6; BetrVG § 40 Abs. 1;

Gründe

Die Beteiligten streiten um die Erforderlichkeit einer Schulungsteilnahme.

1. 2.