Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. September 2019 –
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats anlässlich des Verbots der Nutzung privater Mobiltelefone und mobiler IT-Geräte im Betriebsraum während der Arbeitszeit.
Die Beteiligte zu 2) (im Folgenden: Arbeitgeberin) ist ein Unternehmen, welches insbesondere im Auftrag der A (A) die B (= B) betreibt. Die in C beschäftigten Arbeitnehmer/innen werden von dem Beteiligten zu 1) (im Folgenden: Betriebsrat) repräsentiert.
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