Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. März 2017 - PL
I.
Der Antragsteller ist der bei der Universität S. gebildete Personalrat, der weitere Beteiligte ist der Rektor der Universität S. als Dienststellenleiter.
Der Antragsteller rügt eine Verletzung seiner Informationsrechte bei der befristeten Einstellung und der befristeten Weiterbeschäftigung der in §
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