AEUV Art. 45; Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 Art. 3 Abs. 1; Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 Art. 7 Abs. 2; ArbGG § 45; GG Art. 3 Abs. 1; Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und Grundsteuern (DBA Frankreich vom 21. Juli 1959) Art. 14 Abs. 1 S. 1; Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und Grundsteuern (DBA Frankreich vom 21. Juli 1959) Art. 14 Abs. 2 Nr. 1; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1; InsO § 22 Abs. 1 S. 1; InsO § 38; InsO § 53; InsO § 55 Abs. 2 S. 2; InsO § 108 Abs. 3; InsO § 179; InsO § 180; SGB III (a.F.) § 187; SGB III (a.F.) § 185 Abs. 1; SGB III (a.F.) § 185 Abs. 2 Nr. 2; SGB III (a.F.) § 341 Abs. 4; SGB X § 115 Abs. 1; EStG § 3 Nr. 2; EStG § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a;
Fundstellen:
AP SGB III § 187 Nr. 1
BAGE 148, 290
BB 2014, 2804
DB 2014, 7
EzA-SD 2014, 13
MDR 2015, 40
NZA-RR 2015, 5
NZI 2015, 81
SGB III § 187 Nr. 1
ZIP 2014, 2147
Vorinstanzen:
LAG Saarland, vom 01.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 96/11
ArbG Saarbrücken, vom 18.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 378/10
Umfang des gesetzlichen Anspruchsübergangs aufgrund Zahlung von Insolvenzgeld
BAG, Urteil vom 25.06.2014 - Aktenzeichen 5 AZR 283/12
DRsp Nr. 2014/15111
Umfang des gesetzlichen Anspruchsübergangs aufgrund Zahlung von Insolvenzgeld
Der durch den Antrag auf Insolvenzgeld bewirkte gesetzliche Anspruchsübergang erfasst - begrenzt auf die Höhe der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze - den Bruttolohnanspruch des Arbeitnehmers.Orientierungssätze:1. Beruft sich der Kläger auf eine vorweg zu berichtigende Masseverbindlichkeit iSv. §§ 53, 55InsO, ist die Leistungsklage nicht unzulässig, sondern unbegründet, wenn es sich tatsächlich um eine Insolvenzforderung iSv. §§ 38, 108 Abs. 3InsO handelt, die unter den in §§ 179, 180InsO geregelten Voraussetzungen mit einer Feststellungsklage zu verfolgen wäre.2. Der gesetzliche Anspruchsübergang nach § 187SGB III in der ab 12. Dezember 2006 geltenden Fassung erfasst - begrenzt auf die Höhe der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (§ 341 Abs. 4SGB III) - den Bruttolohnanspruch des Arbeitnehmers. Der Anspruchsübergang ist nicht auf den Nettolohnanspruch oder auf den Betrag des an den Arbeitnehmer zu zahlenden Insolvenzgelds beschränkt. Bezugspunkt des gesetzlichen Anspruchsübergangs ist - anders als nach § 115SGB X - das Bruttoarbeitsentgelt.
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