I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 13.09.2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen als Juniorreferent Personalentwicklung am Beschäftigungsort Berlin zu beschäftigen.
II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Verfahrens tragen die Parteien je zur Hälfte.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Versetzung und die vertragsgemäße Beschäftigung des Klägers.
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