LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.04.2014
12 Sa 527/13
Normen:
GewO § 106;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 25.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 745/12

Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers im LebensmitteleinzelhandelAnspruch eines Filialleiters auf Beschäftigung in einer höherwertigen Position

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.04.2014 - Aktenzeichen 12 Sa 527/13

DRsp Nr. 2014/18270

Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers im Lebensmitteleinzelhandel Anspruch eines Filialleiters auf Beschäftigung in einer höherwertigen Position

1. Sieht der Arbeitsvertrag lediglich vor, dass ein Arbeitnehmer als Filialleiter im Lebensmitteleinzelhandel mit einer bestimmten Gehaltsgruppe beschäftigt wird, so begründet dies für sich genommen keinen Anspruch auf eine höherwertige Beschäftigung. 2. Ein solcher Anspruch kann jedoch entstehen, wenn der Arbeitnehmer mehr als neun Jahre lang durchgängig als Leiter von Filialen mit mehr als vier Vollbeschäftigten und entsprechend höherer tariflicher Vergütung beschäftigt worden ist.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 25. März 2013 - 4 Ca 745/12 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des Urteils hinsichtlich der Beschäftigung des Klägers wie folgt zu formulieren ist:

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Leiter einer im Großstadtgebiet Wiesbaden gelegenen Filiale mit in der Regel mehr als vier unterstellten Vollbeschäftigten zu beschäftigen.

Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GewO § 106;

Tatbestand: