Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 25. März 2013 - 4 Ca 745/12 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des Urteils hinsichtlich der Beschäftigung des Klägers wie folgt zu formulieren ist:
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Leiter einer im Großstadtgebiet Wiesbaden gelegenen Filiale mit in der Regel mehr als vier unterstellten Vollbeschäftigten zu beschäftigen.
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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