Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.08.2016 -
hinsichtlich des Anspruchs auf Gutschrift von 4,7 Stunden in Mai und Juli 2013 wegen fehlerhafter Berechnung von Krankheitszeiten und
hinsichtlich des Anspruchs auf Zahlung einer Schichtzulage in Höhe von 35,06 €
aufrechterhalten wurde.
Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin gegen das o. g. Urteil zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Wesentlichen um Ansprüche der Klägerin auf Gutschrift von Zeitstunden auf dem Arbeitszeitkonto und um Ansprüche der Klägerin auf Zahlung eines Zuschusses zum Krankengeld.
1. a) b) 2. 3.
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