Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.11.2014 in Sachen1 Ca 9575/13 abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.300,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2013 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf eine sogenannte Abschiedsprämie.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|