1. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 17.02.2016 (
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt eine Zeitgutschrift für ihre Teilnahme an Personalratssitzungen.
Die Klägerin trat als pädagogische Mitarbeiterin in unterrichtsbegleitender Funktion auf der Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages (Anlage K1 = Bl. 8 - 10 d.A), in die Dienste des beklagten Landes. Auf das Arbeitsverhältnis sind inzwischen die Bestimmungen des
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