Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg - AZ.:
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der Anpassung einer Betriebsrente.
Der am 22.10.1944 geborene Kläger war bis zum 31.10.2009 bei der Beklagten beschäftigt. Seit dem 01.11.2009 bezieht er eine Betriebsrente.
1. 2.
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