Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 4. Juni 2014 - 8 Ca 48/14 / wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger macht Ansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis geltend.
Zwischen den Parteien bestand von September 2012 bis 15. November 2013 ein Arbeitsverhältnis, während dessen der Kläger jeweils mindestens 48 h wöchentlich arbeitete. Wegen der Aufstellung der von der Beklagten im Einzelnen abgerechneten Arbeitsstunden wird auf den unstreitigen Teil des Tatbestands des Urteils des Arbeitsgerichts (Bl. 80, 80R d.A.) Bezug genommen.
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