Auf die Berufungen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 21. Mai 2019, Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 243,60 EUR brutto nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 191,10 EUR seit dem 24. September 2018 und aus 52,50 EUR seit dem 24. April 2019 zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 22,48 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. September 2018 zu zahlen.
3. 4. II. III. IV.
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