1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 12.08.2009, Az.: 6 Ca 200/09 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
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