Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 19.05.2021 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten (noch) um die Zustimmung des Betriebsrates zur Eingruppierung einer Arbeitnehmerin nach Maßgabe der Bestimmungen der Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) - im Folgenden kurz EntgO (VKA).
Die antragstellende Arbeitgeberin betreibt Akutkrankenhäuser und beschäftigt an ihren Standorten in A und B insgesamt ca. 2.800 Mitarbeiter. Der Beteiligte zu 2) ist der im Betrieb bestehende Betriebsrat. Im Unternehmen der Arbeitgeberin findet das Tarifwerk des TVöD (VKA) einschließlich der EntgO (VKA) Anwendung.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|