Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Februar 2009 -
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin vor der Einstellung befristet beschäftigter Arbeitnehmer dem Betriebsrat mitzuteilen hat, ob die Befristung ohne Sachgrund oder mit sachlichem Grund erfolgt und worin ggf. der sachliche Grund besteht.
Die Arbeitgeberin ist ein in der Rechtsform einer selbständigen Stiftung bürgerlichen Rechts geführtes Forschungszentrum. In ihrem Betrieb in Z, in welchem ca. 200 Arbeitnehmer beschäftigt sind, ist der antragstellende Betriebsrat gewählt. In der Vergangenheit unterrichtete die Arbeitgeberin den Betriebsrat bei befristeten Einstellungen über die Befristungsgründe. Diese Praxis stellte sie im Jahr 2006 ein.
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