Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin, der Beteiligten zu 2., wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Zwickau vom 16.09.2015 -
a b g e ä n d e r t :
Der Antrag des Betriebsrats, des Beteiligten zu 1., wird insgesamt zurückgewiesen.
Rechtsbeschwerde ist für den Betriebsrat, den Beteiligten zu 1., zugelassen.
I.
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