1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 13.09.2017, Az.
2. Hierzu sowie zur beabsichtigten Streitwertfestsetzung von 22.525,02 € besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
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