Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Minden vom 17.02.2015 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten im Wesentlichen um einen Unterlassungsanspruch.
Antragsteller ist der bei der Arbeitgeberin für deren Kliniken X und Q gewählte Betriebsrat; die Arbeitgeberin beschäftigt aktuell 267 Mitarbeiter. Die Arbeitgeberin ist tarifgebunden an einen mit der Gewerkschaft ver.di abgeschlossenen Haustarifvertrag.
Die Arbeitgeberin zahlte an ihre Beschäftigten bis zum 31.12.2013 bei 20-jähriger Betriebszugehörigkeit ein Jubiläumsgeld in Höhe von 2.556,45 €; nach 10-jähriger Betriebszugehörigkeit erhielten die Beschäftigten eine Armbanduhr. Die Arbeitgeberin hat sich dazu entschlossen, mit Wirkung ab 01.01.2014 diese Leistungen bei 20-jährigem bzw. 10-jährigem Jubiläum, die tariflich nicht geregelt sind, ersatzlos einzustellen.
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