Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.02.2013 - Az.:
Der Beteiligten zu 2) wird aufgegeben, es zu unterlassen, Arbeitnehmer ausländischer Konzerngesellschaften in ihrem Betrieb in F.. einzustellen, ohne zuvor die Zustimmung des Betriebsrates zu erhalten, diese durch das Arbeitsgericht ersetzt zu haben oder die Einstellung als vorläufige personelle Maßnahme nach § 100 BetrVG nach entsprechender Unterrichtung des Betriebsrates als vorläufig durchgeführt zu haben.
b) c) d) 2. 3.
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