LAG Düsseldorf - Beschluss vom 29.07.2013
9 TaBV 33/13
Normen:
BetrVG § 23 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 15.02.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 BV 152/12

Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats hinsichtlich der Einstellung von Arbeitnehmern ausländischer Konzerngesellschaften

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2013 - Aktenzeichen 9 TaBV 33/13

DRsp Nr. 2015/1484

Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats hinsichtlich der Einstellung von Arbeitnehmern ausländischer Konzerngesellschaften

1. Der Betriebsrat hat gem. § 23 Abs. 3 BetrVG einen Anspruch auf Unterlassung der Einstellung von Arbeitnehmern ausländischer Konzerngesellschaften ohne seine Beteiligung.2. Die Einstellung solcher Mitarbeiter stellt einen gravierenden Verstoß gegen das Betriebsverfassungsrecht dar, der ohne Wiederholung die Sanktion des § 23 Abs. 3 BetrVG rechtfertigt.3. Ein gravierender Verstoß in diesem Sinne liegt hingegen nicht vor, wenn es sich um Mitarbeiter von solchen Konzerngesellschaften handelt, deren Verschmelzung geplant ist und hinsichtlich derer bereits gemeinsame Strukturen geschaffen und Stellen gemeinsam besetzt worden sind.

Tenor

1.

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.02.2013 - Az.: 7 BV 152/12 teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

a)

Der Beteiligten zu 2) wird aufgegeben, es zu unterlassen, Arbeitnehmer ausländischer Konzerngesellschaften in ihrem Betrieb in F.. einzustellen, ohne zuvor die Zustimmung des Betriebsrates zu erhalten, diese durch das Arbeitsgericht ersetzt zu haben oder die Einstellung als vorläufige personelle Maßnahme nach § 100 BetrVG nach entsprechender Unterrichtung des Betriebsrates als vorläufig durchgeführt zu haben.

b) c) d) 2. 3.