Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 02.03.2017 - Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über das Ausmaß der Kürzungsbefugnis der Beklagten hinsichtlich einer (tariflichen) Sonderleistung bei Arbeitsunfähigkeit.
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