Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.09.2014 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Leistungen der Insolvenzsicherung in Höhe von 25.583,29 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.04.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|