Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.09.2014 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Leistungen der Insolvenzsicherung in Höhe von 28.452,51 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.04.2014 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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