Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 18. Mai 2016 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Reisekosten.
Der Antragsteller ist Mitglied des im Betrieb des Arbeitgebers (Beteiligte zu 2) gebildeten Betriebsrats (Beteiligter zu 3).
In der Zeit vom 18. bis 23. Oktober 2015 nahmen der Antragsteller sowie der Antragsteller des Parallelverfahrens
Im Betrieb des Arbeitgebers gilt eine Reisekostenordnung; insoweit wird auf Bl. 133-148 der Akte Bezug genommen. Dort heißt es (Bl. 137 d.A.):
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