1. Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 26.03.2009 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Klägerin wendet sich gegen die Aufhebung der ihr gewährten Prozesskostenhilfe.
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