ArbG Koblenz, vom 21.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 934/07
Umfang der Erklärungspflicht im Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe; Aufhebung der Bewilligung bei unterlassenem Änderungsnachweis
LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.08.2009 - Aktenzeichen 1 Ta 157/09
DRsp Nr. 2009/23000
Umfang der Erklärungspflicht im Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe; Aufhebung der Bewilligung bei unterlassenem Änderungsnachweis
1. Gemäß § 120 Abs. 2 Satz 2 ZPO hat sich die Partei auf Verlangen des Gerichts darüber zu erklären, ob eine Änderung der Verhältnisse eingetreten ist; aus dem Gesetzeswortlaut folgt lediglich eine Verpflichtung der Partei, sich darüber zu erklären, ob eine Änderung der Verhältnisse eingetreten ist.2. Zur Abgabe einer erneuten vollständigen Erklärung über die aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mit oder ohne Nutzung des Formulars gemäß § 117 Abs. 3ZPO nebst erneuter Vorlage der entsprechenden Belege ist die Partei gemäß § 120 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht verpflichtet.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.